COVID-Richtlinien
Achtung: Aus Gründen der Übersichtlichkeit gilt der Begriff "Schüler" hier auch für "Schülerin" bzw. "Schülerinnen".
Testtage:
Ausnahmen 2FSA/B (wegen Praktikumstag Montag):
Ausnahmen 3FSA/B (wegen Praktikumstag Mittwoch):
Schüler, die vollimmunisiert (siehe unten) oder genesen (ebenfalls siehe unten) sind, müssen bis 26. November 2021 an den Tests teilnehmen, danach ist die Teilnahme freiwillig.
Prinzipiell sollen die Schüler bereits zu Hause gurgeln und die Speichelprobe in der Schule oder z.B. beim Billa abgeben. An den Testtagen zücken die Schüler daher in ihrer ersten Schul-Anwesenheitsstunde ihr Handy, um der Lehrkraft zu zeigen, dass sie bereits gegurgelt haben. Meistens steht dann aber noch kein Ergebnis fest.
In Ausnahmefällen (und zwar wenn zu Hause nicht gegurgelt werden konnte) müssen die Schüler unter Aufsicht der Lehrkraft in der Schule gurgeln.
Vorgangsweise, falls ein Schüler an einem Testtag – z.B. wegen Erkrankung oder sonstiger Absenz – nicht gegurgelt hat: Der Schüler gurgelt am besten daheim und weist dies in der Schule nach (ansonsten muss er in der Schule gurgeln). Auf jeden Fall ist außerdem ein Antigentest durchzuführen, sofern noch kein PCR-Ergebnis vorliegt.
Vorgangsweise bei positiven Testergebnissen:
Positiver Antigentest in der Klasse:
Kontaktpersonen in der Klasse:
o Innerhalb der letzten 48 Stunden (vor Entnahme der positiven Probe oder Auftreten erster Symptome)…
o 15 Minuten oder länger…
o in einer Entfernung von 2 Metern oder weniger zum Infizierten…
o ohne korrektes Tragen einer FFP2-Maske…
o in Kontakt mit einem bestätigten Coronafall.
o Außerdem Personen mit direktem ungeschütztem persönlichem Kontakt (z.B. Händeschütteln) oder Kontakt im Rahmen besonders übertragungsrelevanter Situationen (z.B. Anhusten, Anniesen, Singen, Sport in Innenräumen).
o Bei Kontakt „von Angesicht zu Angesicht“ unter den obigen Bedingungen (48 Std., ³ 15 Min., £ 2m, keine FFP2) gelten die Betroffenen sogar dann als K1-Personen, wenn der Kontakt im Freien stattgefunden hat.
o K1-Personen müssen 10 Tage in Quarantäne und werden daher sofort heimgeschickt und aufgefordert, 1450 anzurufen. Ein sofortiger PCR-Gurgeltest zu Hause ist erforderlich. Auch wenn dieser negativ ist, müssen sie in Quarantäne (dies gilt aber wie aus dem Obigen hervorgeht, nur für Personen, die weder geimpft noch genesen sind). Nach Tag 10 ist – akkordiert mit allfälligen Anweisungen der Gesundheitsbehörde – ein weiterer Gurgeltest zu absolvieren, erst wenn dieser negativ ist, dürfen sie wieder in die Schule (KV und Sekretariat sind jederzeit auf dem Laufenden zu halten).
o Antigentest sofort in der Schule. Ist dieser negativ, bleiben sie in der Schule.
o PCR-Test unverzüglich, am besten gleich in der Schule. Ist dieser positiv, siehe oben.
Verdachtsfälle (Symptome wie Fieber, Husten, Geschmacks- oder Geruchssinnverlust, Kurzatmigkeit):
Betroffene Schüler können mit FFP2-Maske und unter Einhaltung aller Hygienevorschriften allein nach Hause fahren, eine Abholung durch die Eltern ist ab dem Alter von 14 Jahren nicht erforderlich.