Gilt für abschließende Prüfungen zum Haupttermin 2019/20 (inkl. BRP), und zwar nur für die Kandidaten des heurigen Schuljahres (nicht für Wiederholende aus vergangenen Schuljahren, außer die ursprüngliche Prüfung liegt länger als 3 Jahre zurück)

 

Regelungen für den Herbsttermin werden gesondert verordnet (gelten dann auch für Schüler, die im Sommer nicht bestanden haben)

 

abschließende Prüfungen:

  • Keine praktischen Prüfungen zum Haupttermin (sowohl in den Fachschulen als auch im AL), es gelten die Noten des Abschlussschuljahres (also auch in der NOST des ganzen Schuljahrs)
  • Kommission: Direktor = Vorsitz (auch bei Wiederholung von Teilprüfungen), KV oder Fachvorstand, Prüfer, Beisitz.
  • Einbeziehung der letzten Schulstufe in die Prüfungsnote
  • drei Klausurarbeiten im Aufbaulehrgang, zwei in der Fachschule. Nur wer mehr als drei Gebiete gewählt hat, hat noch eines abzuwählen (bis 4. Mai)
  • Beurteilungskonferenz für schriftliche Arbeiten: Di, 9. Juni, danach sofortige Information der Kandidaten
  • Antrag auf Kompensationsprüfungen: bis 12. Juni
    Fachschulklassen: Kompensationsprüfungen am 16. Juni
    3AL: Kompensationsprüfungen in Betriebswirtschaft un Rechnungswesen: Mo, 22. Juni
  • 3AL und BRP: Kompensationsprüfungen zentral: Di, 23. und Mi, 24. Juni
    (freiwillige) mündliche Prüfungen und Präsentationen: 29. Mai bis 29. Juni
  • Mündliche Prüfungen:
    - nur auf Antrag (bis zum Beginn der Klausurarbeiten, also z.B. AL: 25. Mai, 8:30 Uhr), in bereits gewählten Prüfungsgebieten
    - ansonsten zählt (auch in der NOST) die Note des gesamten Schuljahres, in dem das Fach zuletzt unterrichtet wurde. Bei fachübergreifenden Prüfungen entscheidet das Fach mit dem höheren Stundenausmaß, bei Gleichheit die Prüfungskommission.
  • Dispens von Pflichtpraktika: Der Schüler muss glaubhaft machen, dass er ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum aus unvorhersehbaren und unabwendbaren Gründen nicht absolvieren konnte.